Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen BEYHLA, vertreten durch Jana Weil, und Auftraggebern über die Erstellung von Video-, Foto- und Contentproduktionen sowie damit verbundene kreative Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

BEYHLA erbringt Leistungen im Bereich Videoproduktion, Konzeption, Erstellung von Video-Content sowie Entwicklung digitaler Verkaufsberater und damit verbundener Inhalte.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Auftragserteilung werden gesondert vereinbart und zusätzlich berechnet.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Umsetzung notwendigen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.

Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Produktionszeiten entsprechend.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte (z. B. Logos, Bilder, Texte oder Daten) verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

Im vereinbarten Leistungsumfang sind zwei Korrekturschleifen enthalten.

Vor Beginn der Produktion erhält der Auftraggeber das Konzept, Skript oder den geplanten Ablauf zur Prüfung.

Eine einmalige Überarbeitung des Inhalts ist enthalten. Nach Freigabe des Konzepts gelten Inhalt, Aufbau und Ablauf als bestätigt.

Änderungen nach dieser Freigabe, insbesondere Änderungen des Skripts, neue Inhalte oder ein veränderter Aufbau, werden als Zusatzleistung über den regulären Stundensatz berechnet.

Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber eine finale Vorschau.

Eine weitere Korrekturschleife für kleinere Anpassungen am fertigen Video ist enthalten.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Texteinblendungen, Farbkorrekturen
  • Anpassungen von Animationen

Nicht enthalten sind:

  • komplette Änderungen des Konzepts
  • neue Szenen
  • zusätzliche Drehtage
  • umfangreiche Änderungen aufgrund neuer Vorstellungen des Auftraggebers

Diese werden gesondert berechnet.

Nachträgliche Änderungswünsche nach Freigabe des Konzepts oder des finalen Videos, die nicht durch einen Fehler von BEYHLA entstanden sind, gelten als Zusatzleistung.

Nachdrehs aufgrund geänderter Kundenwünsche werden separat berechnet.

Vereinbarte Produktions- und Drehtermine sind verbindlich. Eine kostenfreie Verschiebung eines Termins ist bis 72 Stunden vor Beginn möglich.

Bei kurzfristigen Absagen oder Verschiebungen behält sich BEYHLA vor, bereits entstandene Kosten sowie ein angemessenes Ausfallhonorar zu berechnen.

Kann ein Termin aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers nicht durchgeführt werden, können zusätzliche Kosten entstehen.

Bei Außenproduktionen kann ein Termin aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen verschoben werden. Die Parteien stimmen in diesem Fall gemeinsam einen Ersatztermin ab.

Zusätzliche Kosten aufgrund weiterer notwendiger Leistungen werden gesondert vereinbart.

Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot.

Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsregelung:

  • 50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung
  • 50 % nach Fertigstellung und vor Übergabe der finalen Dateien

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Die Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.

Der Umfang der Nutzungsrechte richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

Eine Nutzung für weitere Zwecke, insbesondere bezahlte Werbung, TV, Weiterverkauf oder Lizenzierung an Dritte, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Rohmaterial, unbearbeitete Videoaufnahmen, Projektdateien sowie offene Schnitt- oder Grafikdateien sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Der Auftraggeber erhält die final vereinbarten Dateien.

BEYHLA darf fertiggestellte Projekte nach Veröffentlichung durch den Auftraggeber zu eigenen Referenzzwecken nutzen.

Dies umfasst insbesondere:

  • Website
  • Social Media
  • Präsentationen
  • Portfolio

Eine abweichende Regelung kann individuell vereinbart werden.

Sofern KI-basierte Werkzeuge zur Unterstützung der Produktion eingesetzt werden, erfolgt dies ausschließlich zur Optimierung des Produktionsprozesses.

Die Verantwortung für die finale kreative Umsetzung und Qualitätssicherung verbleibt bei BEYHLA.

Bei vereinbarten Drohnenaufnahmen werden diese nur durchgeführt, sofern rechtliche Voraussetzungen, Wetterbedingungen und örtliche Gegebenheiten dies zulassen.

Sollte eine Durchführung aufgrund äußerer Umstände nicht möglich sein, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Aufnahme.

Reisekosten außerhalb des vereinbarten Produktionsstandorts können nach vorheriger Absprache zusätzlich berechnet werden. Dies betrifft insbesondere Fahrtkosten, Übernachtungen oder zusätzliche Reisezeiten.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass notwendige Einwilligungen von Personen vorliegen, die im Rahmen der Produktion aufgenommen werden.

BEYHLA verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des Auftrags und im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

BEYHLA haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Für wirtschaftliche Ergebnisse, insbesondere Umsatzsteigerungen oder konkrete Verkaufserfolge durch produzierte Inhalte, wird keine Garantie übernommen.

Der Erfolg von Marketingmaßnahmen hängt von verschiedenen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von BEYHLA liegen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.